
eMail-Archivierung ist seit Januar 2017 Pflicht
GoBD des Bundesfinanzministeriums und eMail-Archivierung
eMail-Archivierung betrifft jedes Unternehmen, denn eMails werden in jedem Unternehmen genutzt. Wer seine eMails vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet oder diese erst gar nicht archiviert, begeht eine Straftat und riskiert ein Bußgeld.