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MIT­TEL­STAND INNO­VA­TIV! – INNO­VA­TI­ONS­GUT­SCHEINE UND DIGITALISIERUNGSGUTSCHEINE

eine Initia­tive des Minis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Inno­va­tion, Digi­ta­li­sie­rung und Ener­gie des Lan­des Nordrhein-Westfalen

Das Minis­te­rium für Wirt­schaft, Inno­va­tion, Digi­ta­li­sie­rung und Ener­gie des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (MWIDE) hat ein För­der­pro­gramm spe­zi­ell für den inno­va­ti­ven Mit­tel­stand auf­ge­legt. Unter dem gemein­sa­men Dach „Mittelstand.innovativ!“ umfasst es die För­der­li­nien Inno­va­ti­ons­as­sis­tent sowie den Inno­va­tions- und Digitalisierungsgutschein.

Den „Inno­va­tions- und Digi­ta­li­sie­rungs­gut­schein“ führt der Pro­jekt­trä­ger Jülich der For­schungs­zen­trum Jülich GmbH im Auf­trag des MWIDE durch.

Inno­va­ti­ons­gut­scheine sol­len the­men­of­fen in ers­ter Linie die For­schung und Ent­wick­lung neuer Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen auf allen Stu­fen der Wert­schöp­fungs­kette unter­stüt­zen. Auch wesent­li­che qua­li­ta­tive Ver­bes­se­run­gen bestehen­der Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen kön­nen geför­dert wer­den. Sie kön­nen auch zur Bear­bei­tung von Vor­ha­ben mit arbeits- und orga­ni­sa­ti­ons­be­zo­ge­nen Fra­ge­stel­lun­gen genutzt wer­den. Es gilt, die Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit und Wachs­tums­ori­en­tie­rung der Unter­neh­men in NRW zu stär­ken – sowohl bei den klein- und mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben in der Indus­trie, im Hand­werk, im Han­del oder im Dienstleistungsbereich.

Mit dem Digi­ta­li­sie­rungs­gut­schein hat sich das Land Nord­rhein-West­fa­len zum Ziel gesetzt, die Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit und Wachs­tums­ori­en­tie­rung der Unter­neh­men rund um die The­men Digi­ta­li­sie­rung und IT-Sicher­heit in NRW zu stär­ken – sowohl bei den klein- und mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben in der Indus­trie, wie auch im Hand­werk, im Han­del und im Dienst­leis­tungs­be­reich. So sol­len KMU ins­ge­samt befä­higt wer­den, den Weg u. a. hin zu Indus­trie 4.0 zu beschrei­ten. Die fort­schrei­tende Digi­ta­li­sie­rung stellt ins­be­son­dere KMU vor große Her­aus­for­de­run­gen. Neue Geschäfts­mo­delle bzw. andere Pro­duk­ti­ons- und Wert­schöp­fungs­pro­zesse wer­den erfor­der­lich. Lösungs­pro­bleme im Bereich IT-Sicher­heit stel­len sich häu­fig als Inves­ti­ti­ons­hemm­nis für KMU heraus.

Mit der Zusam­men­füh­rung der För­der­li­nien „Inno­va­ti­ons­gut­schein“ und „Digi­ta­li­sie­rungs­gut­schein“ zu einer För­der­be­kannt­ma­chung schafft die Lan­des­re­gie­rung nun ein­heit­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für KMU zur För­de­rung von Pro­dukt- und Dienst­leis­tungs­in­no­va­tio­nen auf allen Stu­fen der Wertschöpfungskette.

Dabei erge­ben sich fol­gende Neue­run­gen:

  • Ein­heit­li­che För­der­quo­ten für den Inno­va­tions- und Digitalisierungsgutschein
  • Anhe­bung der Maxi­mal­för­der­be­träge bei Inno­va­ti­ons­gut­schein auf das Niveau des Digitalisierungsgutscheins
  • Neben Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen kön­nen nun auch Unter­neh­men für Inno­va­ti­ons­dienst­leis­tun­gen beauf­tragt werden

Wer wird gefördert?

Antrags­be­rech­tigt sind kleine und mitt­lere Unter­neh­men in NRW.

Was wird gefördert?

Die Aus­ga­ben für diese exter­nen Ana­lyse- und Bera­tungs­leis­tun­gen sowie Ent­wick­lungs- und Umset­zungs­maß­nah­men wer­den zu 50 Pro­zent erstat­tet. Kleine Unter­neh­men erhal­ten eine Erstat­tung von 80 Pro­zent. Jeder Gut­schein hat einen Gegen­wert von 10.000 bis 15.000 Euro. Die Gut­scheine kön­nen auch von meh­re­ren Unter­neh­men für ein grö­ße­res For­schungs­vor­ha­ben kumu­liert werden.

Wie wird gefördert?

Der Gut­schein ist so ein­zu­set­zen, dass das Pro­jekt in einem Zeit­raum von bis zu einem Jahr ab Zustel­lung des Bewil­li­gungs­be­schei­des abge­schlos­sen wer­den kann. Nach Abschluss der Maß­nahme wer­den die Inno­va­ti­ons­gut­scheine inner­halb von sechs Mona­ten beim Pro­jekt­trä­ger Jülich durch Anfor­de­rung der Zuwen­dungs­mit­tel ein­ge­löst. Die Bereit­stel­lung der För­der­mit­tel erfolgt nach dem Aus­ga­ben­er­stat­tungs­ver­fah­ren, d. h. das Unter­neh­men tritt zunächst in Vor­leis­tung. Eine Kopie der Rech­nung der Hochschule/​Forschungseinrichtung/​des Unter­neh­mens inklu­sive Angabe des Durch­füh­rungs­zeit­raums (wie im Antrag genannt) ein­schließ­lich der Zahlungsnachweise/​Buchungsbelege (Kopie Kon­to­aus­zug) wer­den als Aus­ga­ben­nach­weis aner­kannt. Die Aus­zah­lung der Mit­tel durch den Pro­jekt­trä­ger Jülich erfolgt dann zeitnah.

Quelle: https://​www​.ptj​.de/​i​n​n​o​v​a​t​i​o​n​s​g​u​t​s​chein