Sie werden täglich mit unzähligen Spam emails überflutet und habe deshalb einen Spam-Filter eingerichtet?
Dann dürfte das folgende Urteil des Landgerichts Bonn für Sie interessant sein:
Ein Anwalt wurde vom Landgericht Bonn (Aktenzeichen 15 O 189/13) zu einer Zahlung von rund 90.000 Euro an eine Klägerin verurteilt.
Er hatte der Klägerin, die er 2011 in einem Rechtsstreit vertrat, einen Vergleichsvorschlag der damaligen Gegenseite verspätet zugestellt und berief sich darauf, das die entsprechende Mail ihn nicht erreicht habe, da sie im Spam-Ordner gelandet sei.
Das Landgericht begründete sein Urteil u.a. wie folgt:
„Der Beklagte kann sich nicht damit entlasten, dass die Email vom 23.05.2011 angeblich nicht in seinem Email-Postfach einging, sondern durch den Spam-Filter aussortiert wurde. Der Beklagte hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, weil er seinen Spam-Filter nicht täglich kontrolliert hat. Die Emailadresse ####@##.## führt der Beklagte auf seinem Briefkopf auf und stellt sie dadurch als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. Es liegt im Verantwortungsbereich des Beklagten, wenn er eine Emailadresse zum Empfang von Emails zur Verfügung stellt, dass ihn die ihm zugesandten Emails erreichen. Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen Email-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter muss der Email-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte Emails zurück zu holen.“
Ihren Spam-Ordner sollten Sie allerdings auch ohne dieses Urteil täglich kontrollieren, denn es kann, z.B. durch falsche Serverkonfiguration, immer passieren, dass wichtige Mails im Spam-Filter hängen bleiben.