Thema:

Land­ge­richt Bonn: Spam-Ord­ner müs­sen täg­lich kon­trol­liert werden

Sie wer­den täg­lich mit unzäh­li­gen Spam emails über­flu­tet und habe des­halb einen Spam-Fil­ter eingerichtet?

Dann dürfte das fol­gende Urteil des Land­ge­richts Bonn für Sie inter­es­sant sein:
Ein Anwalt wurde vom Land­ge­richt Bonn (Akten­zei­chen 15 O 189/13) zu einer Zah­lung von rund 90.000 Euro an eine Klä­ge­rin verurteilt.
Er hatte der Klä­ge­rin, die er 2011 in einem Rechts­streit ver­trat, einen Ver­gleichs­vor­schlag der dama­li­gen Gegen­seite ver­spä­tet zuge­stellt und berief sich dar­auf, das die ent­spre­chende Mail ihn nicht erreicht habe, da sie im Spam-Ord­ner gelan­det sei.

Das Land­ge­richt begrün­dete sein Urteil u.a. wie folgt:

Der Beklagte kann sich nicht damit ent­las­ten, dass die Email vom 23.05.2011 angeb­lich nicht in sei­nem Email-Post­fach ein­ging, son­dern durch den Spam-Fil­ter aus­sor­tiert wurde. Der Beklagte hat die im Ver­kehr erfor­der­li­che Sorg­falt nicht beach­tet, weil er sei­nen Spam-Fil­ter nicht täg­lich kon­trol­liert hat. Die Email­adresse ####@##.## führt der Beklagte auf sei­nem Brief­kopf auf und stellt sie dadurch als Kon­takt­mög­lich­keit zur Ver­fü­gung. Es liegt im Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Beklag­ten, wenn er eine Email­adresse zum Emp­fang von Emails zur Ver­fü­gung stellt, dass ihn die ihm zuge­sand­ten Emails errei­chen. Bei der Unter­hal­tung eines geschäft­li­chen Email-Kon­tos mit akti­vier­tem Spam-Fil­ter muss der Email-Kon­to­in­ha­ber sei­nen Spam-Ord­ner täg­lich durch­se­hen, um ver­se­hent­lich als Wer­bung aus­sor­tierte Emails zurück zu holen.“

Ihren Spam-Ord­ner soll­ten Sie aller­dings auch ohne die­ses Urteil täg­lich kon­trol­lie­ren, denn es kann, z.B. durch fal­sche Ser­ver­kon­fi­gu­ra­tion, immer pas­sie­ren, dass wich­tige Mails im Spam-Fil­ter hän­gen bleiben.

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