Thema:

Tele­kom kün­digt Tele­fon­an­schlüsse wegen Umstel­lung auf IP-Technik

Was pas­siert mit mei­ner Telefonanlage?
Fra­gen und Antworten

Sind auch Sie betrof­fen und haben die Kün­di­gung Ihres Tele­fon- und DSL-Anschlus­ses durch die Tele­kom erhal­ten? Oder haben Sie schon davon gehört und wis­sen nicht, ob es auch für Sie ein Thema ist?

Der rosa Riese möchte näm­lich bis spä­tes­tens 2018 alle Anschlüsse auf IP-Tech­nik umstellen.

Wir haben einige der meist gestell­ten Fra­gen gesam­melt und für Sie beant­wor­tet. Vor­aus­zu­schi­cken bleibt, dass die Aus­sa­gen der Tele­kom bis­her rela­tiv vage sind und sich des­halb Ant­wor­ten auf Fra­gen ver­mut­lich auch ändern können.

1. Warum will die Tele­kom mei­nen Anschluss kündigen?

Um euro­pa­weit mit­hal­ten zu kön­nen und auch in Deutsch­land gegen­über ande­ren Anbie­tern kon­kur­renz­fä­hig blei­ben zu kön­nen, soll das ver­al­tete Netz der Tele­kom in naher Zukunft auf IP-Tech­nik umge­stellt wer­den. Die neue Tech­nik erlaubt dann nur noch soge­nannte All-IP-Anschlüsse oder syn­onym NGN-Anschlüsse.

2. Darf die Tele­kom das überhaupt?

Ja. Der mit der Tele­kom geschlos­sene Ver­trag kann nach Ablauf der Min­dest­verr­tags­lauf­zeit, das sind in der Regel zwei Jahre, nicht nur vom Kun­den – also von Ihnen – son­dern auch vom Anbie­ter – also der Tele­kom – gekün­digt werden.
Des­halb erhal­ten Sie, um lange genug Zeit für eine Ent­schei­dung zu haben, etwa drei Monate vor Ablauf Ihrer Min­dest­ver­trags­lauf­zeit Post von der Telekom.

3. Ich habe Post von der Tele­kom erhal­ten. Muss ich reagieren?

Wenn die Tele­kom Sie dar­auf auf­merk­sam gemacht hat, dass Ihr Anschluss gekün­digt und abge­schal­tet wird, soll­ten Sie unbe­dingt reagie­ren, damit Sie Ihre wert­volle Fir­men­te­le­fon­num­mer behal­ten und außer­dem in Ihrer Erreich­bar­keit keine Lücke ent­steht. Den­noch habe Sie Hand­lungs­spiel­raum. Beach­ten Sie dazu den Punkt 4.

4. Wel­che Mög­lich­kei­ten habe ich?

a) Sie kön­nen bei der Tele­kom blei­ben, schlie­ßen dann aber einen neuen Ver­trag mit einer neuen Min­dest­lauf­zeit ab.

b) Sie wech­seln den Anbie­ter und haben auch hier einen neuen Ver­trag mit einer neuen Mindestlaufzeit.

Unser Tipp: Ver­glei­chen Sie in Ruhe die Leis­tun­gen der Tele­kom mit denen ande­rer Anbieter.

Anhalts­punkte zum Abwägen:

- Viele Rabatte gibt es nur in den ers­ten 6 Mona­ten oder im ers­ten Jahr. Rech­nen Sie nach!

- Las­sen Sie sich keine unnö­ti­gen Leis­tun­gen auf­schwät­zen. In einem Unter­neh­men brau­chen Sie ver­mut­lich kei­nen Zugriff auf Filme und Serien.

- Über­prü­fen Sie even­tu­elle Volumenbeschränkungen.

5. Ich habe noch keine Kün­di­gung erhal­ten. Woher weiß ich, ob ich dem­nächst trotz­dem betrof­fen bin?

Der­zeit sind nur alte VDSL-Ver­träge in Kom­bi­na­tion mit ech­tem Fest­netz­an­schluss (ana­log oder ISDN) betrof­fen, deren Min­dest­ver­trags­lauf­zeit bereits abge­lau­fen ist oder dem­nächst ablau­fen wird.

Da die Umstel­lung aber bis 2018 kom­plett erfolgt sein soll, ver­su­chen Ver­triebs­mit­ar­bei­ter der Tele­kom jedoch jetzt schon, so viele Anschlüsse wie mög­lich auf die IP-Tech­nik umzuswitchen.

Ein­zige Aus­nahme sind bis­her Kun­den, die aus­schließ­lich einen ana­lo­gen Fest­netz­an­schluss ohne DSL und wei­tere Ser­vices wie z.B. Haus­not­ruf, Kar­ten­zah­lung, etc. nut­zen. Für diese Kun­den wird sich nach der­zei­ti­gem Stand auf unbe­stimmte Zeit nichts ändern, da die tech­ni­sche Umstel­lung unbe­merkt im Hin­ter­grund erfolgt. Wie aber zu allen Fra­gen, sind die Aus­künfte der Tele­kom hierzu sehr vage.

6. Habe ich durch die Umstel­lung Vorteile?

Es gibt zwei Möglichkeiten.

a) Die Tele­kom hat Ihnen ver­bind­lich mit­ge­teilt, dass Ihr Anschluss gekün­digt und abge­schal­tet wird. Hier soll­ten Sie unbe­dingt reagie­ren, haben aber Hand­lungs­spiel­raum und auch mög­li­cher­wiese Vor­teile (siehe auch Punkt 4).

b) Sie haben ein unver­bind­li­ches Ange­bot erhal­ten oder sind von der Tele­kom auf ande­rem Wege, z.B. tele­fo­nisch, unver­bind­lich ange­hal­ten wor­den, auf einen All-IP-Anschluss umzu­stel­len. In die­sem Fall kön­nen Sie sich Zeit las­sen mit der Prü­fung aller Mög­lich­kei­ten (siehe Punkt 4) und brau­chen sich nicht unter Druck set­zen zu lassen.

Die Netz­um­stel­lung wird nicht auf­zu­hal­ten sein.

Vor­teile der NGN-Anschlüsse sind bei­spiels­weise, dass Sie über zwei Lei­tun­gen und meh­rere MSNs = Ruf­num­mern verfügen.

Zudem wird ein Wech­sel in einen neun Tarif ten­den­zi­ell eher güns­ti­ger. Ben­denken Sie dabei aller­dings, dass Sie sowohl bei der Tele­kom als auch bei einem ande­ren Anbie­ter eine neue Min­dest­lauf­zeit haben.

Zudem steht Ihnen in einem schnel­le­ren Netz auch eine grö­ßere Band­breite zur Ver­fü­gung, die sich durch höhere Geschwin­dig­kei­ten im Daten­ver­kehr bemerk­bar macht.

Ein wei­te­res Stich­wort ist HD-Tele­fo­nie. Mit den ent­spre­chen­den End­ge­rä­ten ist Tele­fo­nie­ren in High Defi­ni­tion Sprach­qua­li­tät mög­lich. Ohne Rau­schen, ohne Hall.

7. Was pas­siert mit mei­ner Telefonanlage?

Je nach­dem, wel­che Tele­fon­an­lage Sie nut­zen, benö­ti­gen Sie even­tu­ell einen neuen Router.

Haben Sie mehr als einen ISDN-Anschluss wird es etwas schwie­ri­ger und Sie soll­ten gege­be­nen­falls die Vor­teile einer neuen TK-Anlage nutzen.

Bei neue­ren Tele­fon­an­la­gen ist zumeist ein Update mög­lich, indem eine Bug­ruppe aus­ge­tauscht wird.

Nut­zen Sie bei­spiels­weise einen Haus­not­ruf oder sons­tige wich­tige Daten­ver­bi­nun­gen, ist der Ein­satz einer USV (unter­bre­chungs­freie Strom­ver­sor­gung) sinn­voll, da Tele­fo­nie bei Strom­aus­fall sonst nicht mög­lich wäre.

Fit für die Zukunft sind Sie in jedem Fall mit einer VoIP-Tele­fon­an­lage bzw. vir­tu­el­len Telefonanlage.

So oder so – die Netz­um­stel­lung wird kom­men und mit ihr neue Möglichkeiten.

Haben Sie Fra­gen zu dem The­men IP-Tele­fo­nie, All-IP-Anschlüsse, vir­tu­elle Tele­fon­an­lage, VoIP-Tele­fon­an­lage oder haben Sie ein Schrei­ben der Tele­kom erhalten?

Dann rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!

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